Unterliegt ein/eine PsychotherapeutIn der Schweigepflicht?

Ja, absolut. Für mich als Psychotherapeutin ist uneingeschränkte Verschwiegenheit selbstverständlich die Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zu meinen KlientInnen. Und: Ein/Eine PsychotherapeutIn ist, so wie jeder Arzt auch, an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Sie befinden sich bei den Gesprächen mit mir als Therapeutin in einem sicheren Umfeld.

Die Schweigepflicht bleibt auch über die Dauer der Therapie hinaus bestehen. Sie ist geregelt durch § 15 des Psychotherapiegesetzes und betrifft nicht nur andere Personen, sondern auch öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Behörden.

 

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